ab Montag, 04.04.2022 treten folgende Regelungen in unserer Einrichtung in Kraft:
• Es entfallen alle Zutrittsbeschränkungen inklusive der 3G Regel in den Einrichtungen in Bezug auf Corona.
• Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen von Masken. Dabei obliegt es den einzelnen Besuchenden und Mitarbeitenden sich nach eigenem Ermessen selbst durch das Tragen einer Maske zu schützen.
• Es entfallen alle Auflagen für die Überlassung unser Räumlichkeiten.
• Es entfallen alle Auflagen für die Veranstaltungen in unseren Einrichtungen.
Wir empfehlen weiterhin, einen Mindestabstand bei Angeboten zu ermöglichen, Räume gut und regelmäßig zu lüften, im direktem Kontakt mit anderen bei dem der Mindestabstand längerfristig nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.